Vorschriften zur Seifenkiste
1. Alle Materialien müssen so gewählt sein, dass bei einem Schaden keine Verletzungsgefahr besteht – also keine scharfen Kanten innen oder außen.
2. Die Materialien und die Bauweise sollen stabil genug für das Fahrergewicht sein – Sicherheit geht vor.
(Materialstärke und Dicke im Verhältnis zum Gewicht des Fahrers)
3. Die Seifenkiste darf maximal 2,50 m lang, 1,00 m breit, 1,00 m hoch sein und nicht mehr als 80 kg wiegen (leer).
4. Jede Seifenkiste braucht:
- min. 3 Räder
- Eine Lenkung mit Anschlag
- Einen Achsabstand von mindestens 1300 mm
5. Eine funktionierende mechanische Bremse ist Pflicht. Sie muss das Fahrzeug selbstständig zum Stillstand bringen können – auch bei Gefälle.
Bei betätigter Bremse darf die Kiste nicht bewegt werden können.
6. Räder:
- Nur Metall- oder Kunststoffräder mit Vollgummireifen oder Luftdruckbereifung.
- Keine Veränderungen am Gummi
- Maximaler Raddurchmesser: 500 mm
- Keine beschädigten Räder
- Räder müssen sicher befestigt sein (Splinte, Muttern, Sicherungen)
- Splinte müssen gegen das Herausfallen gesichert werden (Draht, Textilklebeband, Lüsterklemmen)
7. Bei maximalem Lenkeinschlag dürfen die Räder nicht an die Karosserie stoßen.
8. Bei Inanspruchnahme des Rücktransports vom Ziel zum Fahrerlagen müssen vorn und hinten stabile Ösen oder Haken angebracht sein.
9. Vor dem Rennen prüft der Inspektionsausschuss: Lenkung, Räder, Bremsen, Seilführungen und Karosserie.
- Gibt es Sicherheitsmängel, müssen diese behoben werden.
- Wenn die erforderlichen Änderungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden können oder nicht erfolgen, ist aus Sicherheitsgründen leider keine Teilnahme am Rennen möglich.